Schülerbeförderung
Ab einer Mindestentfernung von 2,0 km vom Wohnhaus zur Schule besteht ein Anspruch auf die
Beförderung der Kinder. Betreffende Schülerinnen und Schüler werden mit einem Sammeltaxi
morgens zur Schule und mittags bzw. nachmittags nach Hause gebracht.